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Kleinprojekte 2026: Aufruf in der Region „Lippe-Issel-Niederrhein“
Projekte in der Region LIN werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
Fördermodalitäten 2026
Die LEADER-Region Lippe - Issel - Niederrhein ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.
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Bewerbungsphase: 16.03.2026 - 26.04.2026
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Förderquote: max. 80 % der förderfähigen Kosten
Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:
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Juristische Personen des privaten Rechts
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Natürliche Personen und Personengesellschaften
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Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:
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Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
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Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien
Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:
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Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
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Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
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Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
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Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
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Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
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Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)
Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:
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Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
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Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt
Wenn Sie sich der Wirkungsweise Ihres Projektkonzeptes nicht sicher sind, sprechen Sie bitte für eine Einschätzung das Regionalmanagement an.
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region Lippe - Issel - Niederrhein (c/o projaegt gmbh), Alexander Jaegers, in Verbindung: Tel.: 02561–917169-3 oder 0178-4554509 oder per Mail an kleinprojekte-lin@projaegt.de.
Einreichung eines Projektkonzeptes
Eine Antragstellung kann ausschließlich im Rahmen des digitalen Antragsprozesses erfolgen.
Mit diesem Link gelangen Sie zur Antragstellung: Kleinprojekte 2026 (Link folgt am 16.03.2026).
Der digitale Antragsprozess sieht vor, dass alle zur Antragstellung benötigte Unterlagen hochgeladen werden. Das sind u. a.:
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Angebot/e
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ggfs. Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
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ggfs. Nachweis der Gemeinnützigkeit
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optional: Lageplan
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optional: Fotos
Hier geht es zur Datenschutzerklärung und zum Factsheet.
Der Antragsprozess kann jederzeit unterbrochen, zwischengespeichert und später wieder aufgenommen werden. Nur vollständige Anträge können am Ende des Prozesses abgeschickt werden. Die antragstellende Person erhält im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig bis zum 26.04.2026 übermittelte Anträge Berücksichtigung finden können. Achten Sie daher auf den Erhalt der Bestätigungs-E-Mail!
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

