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Kleinprojekte 2026 in der Region „Lippe-Issel-Niederrhein“
Projekte in der Region LIN werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
Mittelabruf 2026
Über das Mittelabruf-Portal können Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel einfach online beantragen. Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt: Bereits entstandene und bezahlte Kosten können Sie über das Portal zur Erstattung einreichen. Auch Teilabrufe sind möglich. Die jeweiligen Stichtage entnehmen Sie bitte Ihrem Weiterleitungsvertrag. Das Portal ist bis zum 30.11.2026 freigeschaltet (das Projekt muss bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein).
So funktioniert’s:
Für den Mittelabruf benötigen Sie immer die Belegliste, Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e), außerdem beim letzten Auszahlungsantrag mindestens drei Fotos. Je nach Projekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Vor dem Ausfüllen und Hochladen der Unterlagen empfehlen wir Ihnen, die „Checkliste für Mittelabrufe“ zu lesen, die Sie bereits mit dem Weiterleitungsvertrag erhalten haben.
Sie können die Bearbeitung Ihres Mittelabrufs jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Bereitstellung der Mittel durch die Bezirksregierung werden die Fördermittel an Sie weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei Fragen unterstützt Ihr Regionalmanagement Sie gerne.
Zum Mittelabruf-Portal
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Fördermodalitäten 2026
Die LEADER-Region Lippe - Issel - Niederrhein ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.
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Bewerbungsphase: 16.03.2026 - 26.04.2026
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Förderquote: max. 80 % der förderfähigen Kosten
Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:
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Juristische Personen des privaten Rechts
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Natürliche Personen und Personengesellschaften
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Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:
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Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
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Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien
Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:
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Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
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Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
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Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
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Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
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Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
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Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)
Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:
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Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
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Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt
Wenn Sie sich der Wirkungsweise Ihres Projektkonzeptes nicht sicher sind, sprechen Sie bitte für eine Einschätzung das Regionalmanagement an.
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region Lippe - Issel - Niederrhein (c/o projaegt gmbh), Alexander Jaegers, in Verbindung: Tel.: 02561–917169-3 oder 0178-4554509 oder per Mail an kleinprojekte-lin@projaegt.de.
Einreichung eines Projektkonzeptes
Eine Antragstellung kann ausschließlich im Rahmen des digitalen Antragsprozesses erfolgen.
(Onlineformular geschlossen).
Der digitale Antragsprozess sieht vor, dass alle zur Antragstellung benötigte Unterlagen hochgeladen werden. Das sind u. a.:
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Angebot/e
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ggfs. Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
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ggfs. Nachweis der Gemeinnützigkeit
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optional: Lageplan
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optional: Fotos
Hier geht es zur Datenschutzerklärung und zum Factsheet.
Der Antragsprozess kann jederzeit unterbrochen, zwischengespeichert und später wieder aufgenommen werden. Nur vollständige Anträge können am Ende des Prozesses abgeschickt werden. Die antragstellende Person erhält im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig bis zum 26.04.2026 übermittelte Anträge Berücksichtigung finden können. Achten Sie daher auf den Erhalt der Bestätigungs-E-Mail!
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

