
Die LEADER-Förderung für ländliche Entwicklung wird überarbeitet! Hier die wichtigsten Änderungen:
- Neue Anforderungen an Projekte: Förderprojekte müssen entweder öffentlich zugänglich sein oder einen signifikanten öffentlichen Nutzen bieten.
- Höhere Anrechnung von Engagement: Freiwillige Arbeit kann nun mit 20 € statt 15 € pro Stunde berücksichtigt werden!
- Mehr Unterstützung für Kooperationen: Stärkere Förderung für regionale und internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung innovativer Projekte.
Neue Förderausschlüsse – Diese Projekte erhalten keine Unterstützung mehr:
- Maßnahmen zum rein ausschließlichen Eigennutz des Antragstellenden ohne öffentlichen Mehrwert
- Ersatz- oder Wiederbeschaffungen, die keine wesentliche Verbesserung bringen
- Bei gewerblichen Investition: Personalkosten
- Investitionen in erneuerbare Energien, die bereits nach anderen Programmen gefördert werden
- Einzelne energetische Maßnahmen
- Maßnahmen mit politischen Interessen oder Anschauungen oder in Trägerschaft von Parteien und politischen Gruppierungen
- Cannabisprojekte, die sich mit Anbau, Verarbeitung oder Vertrieb befassen
- Senkung des Fördersatzes bei gewerblichen Projekten
- Der maximale Fördersatz für gewerbliche oder auf Gewinnerzielung ausgerichtete Projekte wurde von 65 % auf 40 % gesenkt.
Noch Fragen? Das Regionalmanagement hilft gerne weiter und informiert über alle Details zur Förderung! Die neuen Regeln gelten ab 2025 – jetzt Projekte planen und profitieren!